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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. 
   Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 
   Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Vertiefende Informationen
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
Rechtsgrundlage
§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU)
Freigabevermerk
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen





 
 
 
