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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
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07661 - 393-88
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Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten: Überblick & Berechnung

Orientierungshilfe für Mieter*innen und Vermieter*innen

Der Mietspiegel ist ein wichtiges Informationsinstrument für alle Bürger*innen – ganz gleich, ob Sie eine Wohnung mieten oder vermieten möchten. Er schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und bietet eine verlässliche Orientierung zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb unserer Kommune.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Mietspiegel finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Digitale Services: Mietspiegel einfach berechnen

Orientierung für Mieter*innen und Vermieter*innenUm Ihnen die Nutzung des Mietspiegels zu erleichtern, stellen wir Ihnen zwei zentrale digitale Hilfsmittel zur Verfügung:
  • 🧮 Online-Mietenberechner
Berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete schnell, unkompliziert und kostenlos – ganz bequem online. Der Rechner basiert auf den aktuellen Mietspiegeldaten und führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe.
  • 📄 Mietspiegel als Dokument zum Download und Dokumentation zur Mietspiegelerstellung 2024
Detaillierte Informationen zur Erhebung und Auswertung der Mietdaten finden Sie in der offiziellen Dokumentation, die Sie unten auf dieser Seite herunterladen können.
 

aktueller Mietspiegel und Dokumentation zum Download

 

Archiv- Mietspiegel und Dokumentationen

 

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten für freifinanzierte Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage – einschließlich der energetischen Merkmale. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 558 und 558b BGB).
Die Angaben im Mietspiegel beziehen sich auf die monatliche Nettokaltmiete – also die Miete ohne Betriebs-, Heiz- oder Verbrauchskosten. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden:
  • Garagen und Stellplätze
  • Möblierung, die vom Vermieter bzw. der Vermieterin gestellt wird
 

Wofür kann der Mietspiegel genutzt werden?

Mithilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen in unserer Kommune ist. Er dient insbesondere:
  • Mieter*innen zur Prüfung, ob ihre Miete angemessen ist
  • Vermieter*innen als Orientierung bei einer Neuvermietung oder Mieterhöhung
Bitte beachten Sie: Der Mietspiegel gilt ausschließlich für freifinanzierte Wohnungen in unserer Kommune.
Ein Vergleich mit anderen Städten oder Gemeinden ist nicht möglich, da dort jeweils unterschiedliche Kriterien und Bewertungsverfahren angewendet werden.
 

Für welche Wohnverhältnisse gilt der Mietspiegel nicht?

Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind unter anderem:
  • Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
  • Preisgebundene Wohnungen (z. B. Sozialwohnungen)
  • Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Notunterkünften
  • Gewerblich oder nur kurzfristig (z. B. Ferienwohnung) vermietete Objekte
Nicht direkt anwendbar ist der Mietspiegel bei besonderen Wohnverhältnissen, z. B.:
  • Möbliert vermietete Wohnungen (Ausnahme: Einbauküche, Einbauschränke)
  • Dienst- und Werkswohnungen
  • Untermietverhältnisse oder Wohngemeinschaften
  • Wohnungen ohne Küche oder eigenen Eingang
 

Wie wurde der Mietspiegel erstellt?

Der aktuelle Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Befragung ausgewählter Haushalte in unserer Kommune.
Die Erhebung und Auswertung der Daten erfolgte durch das unabhängige EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg.
 

Hinweise zur Nutzung und zu Rückfragen

Bitte beachten Sie:
  • Technische oder allgemeine Fragen zur Anwendung? → Schauen Sie bitte zuerst in die Dokumentation. Sie enthält anschauliche Beispiele zur richtigen Nutzung.
  • Inhaltliche Fragen? → Wenden Sie sich gerne an uns, Fachbereich 4 – Finanzverwaltung.
  • Rechtliche Fragen zur Miethöhe oder Mietverträgen? → Wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Fachberatungsstelle. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten.