Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten: Überblick & Berechnung
Orientierungshilfe für Mieter*innen und Vermieter*innen
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Informationsinstrument für alle Bürger*innen – ganz gleich, ob Sie eine Wohnung mieten oder vermieten möchten. Er schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und bietet eine verlässliche Orientierung zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb unserer Kommune.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Mietspiegel finden Sie in den folgenden Abschnitten.
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Digitale Services: Mietspiegel einfach berechnen

- 🧮 Online-Mietenberechner
- 📄 Mietspiegel als Dokument zum Download und Dokumentation zur Mietspiegelerstellung 2024
- Online-Mietenberechner
Nutzen Sie hier den kostenfreien Berechner für Ihren persönlichen Mietspiegel. Für Rückfragen lesen Sie bitte zunächst die Dokumentation. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich 4 – Finanzverwaltung. Wichtig: Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an die zuständigen Fachberatungsstellen.
aktueller Mietspiegel und Dokumentation zum Download
Archiv- Mietspiegel und Dokumentationen
Was ist der Mietspiegel?
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten für freifinanzierte Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage – einschließlich der energetischen Merkmale. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 558 und 558b BGB).
Die Angaben im Mietspiegel beziehen sich auf die monatliche Nettokaltmiete – also die Miete ohne Betriebs-, Heiz- oder Verbrauchskosten. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden:
Die Angaben im Mietspiegel beziehen sich auf die monatliche Nettokaltmiete – also die Miete ohne Betriebs-, Heiz- oder Verbrauchskosten. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden:
- Garagen und Stellplätze
- Möblierung, die vom Vermieter bzw. der Vermieterin gestellt wird
- Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
Hinsichtlich der Festsetzung der Miete wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kirchzarten sowohl der Mietpreisbegrenzungsverordnung als auch der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg unterliegt. Auf die jeweils gültigen Fassungen wird verwiesen: - Mietpreisbegrenzungsverordnung BW
- Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW)
Wofür kann der Mietspiegel genutzt werden?
Mithilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen in unserer Kommune ist. Er dient insbesondere:
Ein Vergleich mit anderen Städten oder Gemeinden ist nicht möglich, da dort jeweils unterschiedliche Kriterien und Bewertungsverfahren angewendet werden.
- Mieter*innen zur Prüfung, ob ihre Miete angemessen ist
- Vermieter*innen als Orientierung bei einer Neuvermietung oder Mieterhöhung
Ein Vergleich mit anderen Städten oder Gemeinden ist nicht möglich, da dort jeweils unterschiedliche Kriterien und Bewertungsverfahren angewendet werden.
Für welche Wohnverhältnisse gilt der Mietspiegel nicht?
Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind unter anderem:
- Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
- Preisgebundene Wohnungen (z. B. Sozialwohnungen)
- Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Notunterkünften
- Gewerblich oder nur kurzfristig (z. B. Ferienwohnung) vermietete Objekte
- Möbliert vermietete Wohnungen (Ausnahme: Einbauküche, Einbauschränke)
- Dienst- und Werkswohnungen
- Untermietverhältnisse oder Wohngemeinschaften
- Wohnungen ohne Küche oder eigenen Eingang
Wie wurde der Mietspiegel erstellt?
Der aktuelle Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Befragung ausgewählter Haushalte in unserer Kommune.
Die Erhebung und Auswertung der Daten erfolgte durch das unabhängige EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg.
Die Erhebung und Auswertung der Daten erfolgte durch das unabhängige EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg.
Hinweise zur Nutzung und zu Rückfragen
Bitte beachten Sie:
- Technische oder allgemeine Fragen zur Anwendung? → Schauen Sie bitte zuerst in die Dokumentation. Sie enthält anschauliche Beispiele zur richtigen Nutzung.
- Inhaltliche Fragen? → Wenden Sie sich gerne an uns, Fachbereich 4 – Finanzverwaltung.
- Rechtliche Fragen zur Miethöhe oder Mietverträgen? → Wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Fachberatungsstelle. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten.