Finanzen, Haushalt & Steuern
Hier stehen Ihnen Informationen zu den kommunalen Finanzen, Haushaltsplänen, Gebühren sowie örtlichen Steuern und Abgaben zur Verfügung. Außerdem finden Sie entsprechende Satzungen und Übersichten zu den finanziellen Regelungen der Gemeinde.
Steuern & Hebesätze
Grundsteuer & Gewerbesteuer
Steuerhebesätze
Die Änderung der Hebesätze ab 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B erfolgt aufgrund der Grundsteuerreform.
Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 26.09.2024 beschlossen und folgende Hebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A
bis 31.12.2024: Hebesatz 320 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 461 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Grundsteuer B
bis 31.12.2024: Hebesatz 450 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 250 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres
Gewerbesteuer
Hebesatz 340 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Die Änderung der Hebesätze ab 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B erfolgt aufgrund der Grundsteuerreform.
Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 26.09.2024 beschlossen und folgende Hebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A
bis 31.12.2024: Hebesatz 320 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 461 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Grundsteuer B
bis 31.12.2024: Hebesatz 450 v.H.
ab 1.1.2025 Hebesatz 250 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres
Gewerbesteuer
Hebesatz 340 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Hundesteuer
Hundesteuer
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr
Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuersatzung.pdf
1,98 MB
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Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer.pdf
848 KB
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FAQ zur Zweitwohnungssteuer.pdf
104 KB
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Vergnügungssteuer
Haushalt & Finanzen
Haushaltspläne
Jahresabschlüsse
Gebühren & Abgaben
Kurtaxe & Tourismus
In der Gemeinde Kirchzarten wird als anerkannter Kurort eine Kurtaxe erhoben. Die Einnahmen dienen der Pflege und dem Ausbau touristischer Angebote, Erholungseinrichtungen sowie Veranstaltungen im Dreisamtal.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Kurtaxe, die geltenden Regelungen und touristische Angebote.
Alle Formulare, Anträge und Downloads stehen Ihnen gesammelt im Bereich des Bürger-Service unter „Formulare & Downloads“ zur Verfügung.
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von Gästen erhoben, die sich zu Erholungs- oder Urlaubszwecken in Kirchzarten aufhalten. Sie unterstützt die Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote – beispielsweise:
Kurtaxesatzung
Die aktuellen Regelungen zur Erhebung der Kurtaxe sind in der Kurtaxesatzung festgelegt.
Dazu gehören unter anderem:
Stand: derzeit gültige Kurtaxesatzung ab 01.01.2021:
2,10 € pro Person und Aufenthaltstag
Kurtaxebefreiungen
Von der Kurtaxe befreit sind unter anderem:
Jahreskurtaxe
Für bestimmte Personengruppen gelten Pauschalregelungen:
Mit der KONUS-Gästekarte können Gäste den öffentlichen Nahverkehr in vielen Teilen des Schwarzwalds kostenfrei nutzen.
Die Gästekarte erhalten Sie direkt bei Ihrer Gastgeberin bzw. Ihrem Gastgeber nach der Anmeldung in der Unterkunft.
Hinweise für Gastgeber & Vermieter
Sie möchten eine Unterkunft in Kirchzarten vermieten oder haben Fragen zur Kurtaxe, Meldescheinen oder Gastgeberpflichten?
Die Tourist-Information unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Vermietung, Gästeservice und touristische Angebote.
Kontakt
Tourismus Dreisamtal e.V.
Hauptstraße 24
79199 Kirchzarten
Telefon: +49 7661 / 90 79 80
E-Mail:
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Kurtaxe, die geltenden Regelungen und touristische Angebote.
Alle Formulare, Anträge und Downloads stehen Ihnen gesammelt im Bereich des Bürger-Service unter „Formulare & Downloads“ zur Verfügung.
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von Gästen erhoben, die sich zu Erholungs- oder Urlaubszwecken in Kirchzarten aufhalten. Sie unterstützt die Finanzierung touristischer Infrastruktur und Angebote – beispielsweise:
- Wander- und Freizeitangebote
- touristische Einrichtungen
- Veranstaltungen
- Serviceangebote für Gäste
Kurtaxesatzung
Die aktuellen Regelungen zur Erhebung der Kurtaxe sind in der Kurtaxesatzung festgelegt.
Dazu gehören unter anderem:
- Höhe der Kurtaxe
- kurtaxepflichtige Personen
- Befreiungen und Ermäßigungen
- Regelungen für Gastgeber und Vermieter
Stand: derzeit gültige Kurtaxesatzung ab 01.01.2021:
2,10 € pro Person und Aufenthaltstag
Kurtaxebefreiungen
Von der Kurtaxe befreit sind unter anderem:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
- Familienbesuche bei Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern keine touristischen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden
- Schwerbehinderte Personen mit nachgewiesener 100%iger Erwerbsminderung
- Kranke oder schwerbehinderte Personen, die nachweislich nicht in der Lage sind, touristische Einrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen
Jahreskurtaxe
Für bestimmte Personengruppen gelten Pauschalregelungen:
- 46 € Jahreskurtaxe pro Person und Jahr
- 115 € Jahrespauschale für Dauercamper mit Stellplatzvertrag ab 6 Monaten
Mit der KONUS-Gästekarte können Gäste den öffentlichen Nahverkehr in vielen Teilen des Schwarzwalds kostenfrei nutzen.
Die Gästekarte erhalten Sie direkt bei Ihrer Gastgeberin bzw. Ihrem Gastgeber nach der Anmeldung in der Unterkunft.
Hinweise für Gastgeber & Vermieter
Sie möchten eine Unterkunft in Kirchzarten vermieten oder haben Fragen zur Kurtaxe, Meldescheinen oder Gastgeberpflichten?
Die Tourist-Information unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Vermietung, Gästeservice und touristische Angebote.
Kontakt
Tourismus Dreisamtal e.V.
Hauptstraße 24
79199 Kirchzarten
Telefon: +49 7661 / 90 79 80
E-Mail:
