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Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. - Leistung
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. - Leistung
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.