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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigen ➚
Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. - Leistung
Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen ➚
Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen beantragen Sie dafür eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. - Leistung
Sammelentsorgungsnachweis Bestätigung ➚
Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. - Leistung
Entsorgungsnachweis Bestätigung ➚
Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. - Leistung
Von der Nachweis- und Registerpflegepflicht befreien lassen ➚
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. - Leistung
Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln ➚
Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen. - Leistung
Waffenbesitzkarte beantragen ➚
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.