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- Leistung
Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben: Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. - Leistung
Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen ➚
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie Leistungen für bestimmte einmalige Bedarfe erhalten. - Leistung
Ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht - berufen werden ➚
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen und Bürger, die am Gerichtsverfahren teilnehmen. - Leistung
Erwerbsminderungsrente beantragen
Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.