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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
Telefon:
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07661 - 393-88
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Suchergebnis

  • Lebenslage
    Pflichtteil
    Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll.
  • Leistung
    Nachlasssicherung betreiben ➚
    Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen.
  • Leistung
    Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen ➚
    Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt …
  • Leistung
    Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
    Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Leistung
    Erbschein einziehen ➚
    Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.
  • Leistung
    Erbschein beantragen ➚
    Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein.
  • Leistung
    Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.
  • Lebenslage
    Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
    Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.
  • Lebenslage
    Gewillkürte Erbfolge
    Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.
  • Lebenslage
    Erbfolge
    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen.
  • Lebenslage
    Lebenspartnerschaftsvertrag
    Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
  • Lebenslage
    Finanzierung der Übernahme
    Die Finanzierung ist meist der zentrale Aspekt einer geplanten Unternehmensnachfolge.
  • Lebenslage
    Beratung während der Übergabe
    Die Auswahl von geeigneten Nachfolgerinnen oder Nachfolgern ist nicht einfach und neben der Festlegung des Kaufpreises das häufigste Problem vor und in der Übergangsphase.
  • Lebenslage
    Gesetzliche Erbfolge
    Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw.