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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
Talvogteistr. 12 | 79199 Kirchzarten
Telefon:
Fax:
07661 - 393-88
E-Mail:

Suchergebnis

  • Lebenslage
    Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
    Für alle Bauvorhaben, die von der Landesbauordnung für Baden-Württemberg nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren gewählt haben beziehungsweise wählen …
  • Leistung
    Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
    Ihr geplantes Vorhaben ist nicht verfahrensfrei und die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens liegen vor?
  • Leistung
    Bauvorbescheid beantragen
    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
  • Leistung
    Baugenehmigung beantragen
    Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen.
  • Lebenslage
    Verfahrensfreie Bauvorhaben
    Für ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist keine Baugenehmigung erforderlich, es muss kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden und auch keine Anzeige bei der Baurechtsbehörde gemacht werden.
  • Leistung
    Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen ➚
    Über diese Leistung können Sie Unterlagen für ein bereits über ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben (Baugenehmigung beantragen, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, oder Bauvorbescheid …
  • Lebenslage
    Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
    Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern?
  • Lebenslage
    Vom Bauantrag bis zum Richtfest
    Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren zu durchlaufen.