Suchergebnis
- Leistung
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. - Leistung
Wohnsitz abmelden
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. - Leistung
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen. - Leistung
Einschulungsuntersuchung wahrnehmen ➚
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.