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Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen ➚
Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen aufnehmen wollen, müssen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde … - Leistung
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigen ➚
Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an.
