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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Fachbereich 4 Finanzwesen [Gemeinde Kirchzarten]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Talvogteistraße 12
79199 Kirchzarten
Postfach
79196 Kirchzarten
> Fachbereich 4 Finanzwesen [Gemeinde Kirchzarten]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Talvogteistraße 12
79199 Kirchzarten
Postfach
79196 Kirchzarten
> Fachbereich 4 Finanzwesen [Gemeinde Kirchzarten]
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
