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Freischneiden zugewachsener Straßenleuchten

Mann schneidet Hecke mit zugewachsener Laterne
Besonders wenn es länger dunkel ist, merkt man es besonders: Straßenleuchten, deren Leuchtwirkung wegen zu üppigem Wachstum privater Sträucher oder Bäume stark eingeschränkt sind.
Die Sträucher brauchen nicht beleuchtet werden. Geh- oder Radwege schon eher. Ihre Beleuchtung ist daher gerade in der dunkleren Jahreszeit ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.

Aus diesem Grund werden Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass sie die Leuchtkraft öffentlicher Straßenleuchten auf öffentliche Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen.

Prüfen Sie daher, ob eine Straßenleuchte vor Ihrem Grundstück evtl. von Büschen oder Ästen verdeckt wird.

(Bild KI unterstützt)