Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften "Wohnhof V"

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs
und der örtlichen Bauvorschriften "Wohnhof V"
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan "Wohnhof V" aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnhof V" und den Vor-entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Betei-ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch-zuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Nähe zum Oberzentrum Freiburg ist die Gemeinde Kirchzarten ein beliebter Wohn-standort. Aufgrund der hohen Lebensqualität durch die gute Infrastruktur, die landschaftlich reiz-volle Lage verzeichnet die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren ein stetiges Wachstum sowie einen steigenden Wohnraumbedarf. Um auf diesen Bedarf reagieren zu können, soll eine neue Wohnbebauung am westlichen Siedlungsrand von Kirchzarten entstehen. Das Plangebiet war im Jahr 2012 bereits Bestandteil eines städtebaulichen Wettbewerbs, welcher die Entwicklung von fünf Höfen vorgesehen hatte. Dabei wurde für den nun vorliegenden Geltungsbereich eine Ho-telansiedlung vorgesehen, welche aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraumes möchte die Gemeinde nun angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan "Wohngebiet am Kurhaus" die Fläche des fünften Hofes nutzen und plant daher die Entwicklung eines fünften Wohnhofes. Des Weiteren soll im Plangebiet ein Kindergarten realisiert werden. Um die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, möchte die Gemeinde einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufstellen.
Mit der Aufstellung des Bebau-ungsplans "Wohnhof V" gemäß § 1(3) BauGB werden vornehmlich folgende Ziele und Zwecke verfolgt:
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Schaffung von Wohnraum insbesondere die ortsansässige und zuziehende Bevölkerung in Form einer ressourcenschonenden und verdichteten Bebauung
Angemessene und nachhaltige Ergänzung des Siedlungskörpers am westlichen Ortsrand
Realisierung eines Kindergartens zur Deckung des gestiegenen Bedarfes im Gemeindege-biet
Ökonomische Erschließung über die bestehenden innerörtlichen Straßen
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften "Wohnhof V" erfolgt im zweistufigen Parallelverfahren mit vollumfänglicher Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Der Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet parallel geändert.
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Der Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Kirchzarten und umfasst die Flur-stücke Nrn. 142, 142/1, 152,152/1, 152/5, 153, 154, 155, 155/1 sowie 160/2 und beträgt rund 1,8 ha Fläche.
Im Norden: die Wohnbebauung der bereits realisierten Wohnhöfe des Bebauungsplans "Wohngebiet am Kurhaus"
Im Osten: die Wohnbebauung entlang der Straße Dr.-Gremmelsbacher Straße (Bebauungs-plan "Kurgebiet")
Im Süden: das Gelände der Black Forrest Studios (ehemaliges Kurhaus), eine landwirtschaftliche Fläche, weiter südlich: der Campingplatz sowie das Dreisambad
Im Westen: die Landstraße L 126
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 27.04.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie der artenschutzrechtlichen Stellungnahme vom
31.07.2023 bis einschließlich 08.09.2023 bei der Gemeinde in Kirchzarten im Rathaus (Verwaltungsscheune), Talvogteistraße 2a, 79199 Kirchzarten (Fachbereich 5, Bauwesen), während der üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr ausgelegt.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kirchzarten.de/de/meldungen/?id=314 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde Kirchzarten, Tal-vogteistraße 12, 79199 Kirchzarten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch an oder an abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Kirchzarten 20.07.2023
Gez. Andreas Hall
Bürgermeister