Merkblatt zum Datenschutz für die Grund- und Gewerbesteuer
- Merkblatt für die Grund- und Gewerbesteuer nach der DSGVO für die Gemeinde Kirchzarten
(PDF-Datei - 349 KB)
- Vergnügungssteuersatzung
(PDF-Datei - 78 KB)
- Hundesteuersatzung.pdf
(PDF-Datei - 2,16 MB)
- Haushaltsplan 2020
(PDF-Datei - 2,05 MB)
- Haushaltsplan 2019 Entwurf
(PDF-Datei - 8,05 MB)
- Haushalt 2018
(PDF-Datei - 6,53 MB)
- Haushalt 2017
(PDF-Datei - 7,82 MB)
- Jahresrechnung 2017
(PDF-Datei - 11,50 MB)
- Jahresrechnung 2016
(PDF-Datei - 6,03 MB)
- Jahresrechnung 2015
(PDF-Datei - 7,36 MB)
Steuerhebesätze
Grundsteuer A
Hebesatz 320 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Grundsteuer B
Hebesatz 400 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres
Gewerbesteuer
Hebesatz 340 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Hundesteuer
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr
Wasser-/Abwasser
bis 31.10.2019
Schmutzwassergebühr: 1,28 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,18 EUR
ab 1.11.2019 bis 31.10.2020
Schmutzwassergebühr: 1,19 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,22 EUR/m²
ab 1.11.2020 bis 31.10.2021
Schmutzwassergebühr: 1,24 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,36 EUR/m²
Der Gebühreneinzug der Abwassergebühren erfolgt durch die EWK
Link zur EWK GmbH
Erstattung Abwassergebühren
In der Satzung der Gemeinde Kirchzarten über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 23. Oktober 2012 ist in § 39a festgesetzt, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf Antrag (formlos) des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden können. Der Nachweis soll über einen geeichten Zwischenzähler erfolgen. Bei Installation des geeichten Zwischenzählers ist der Anfangsstand der Gemeindeverwaltung an per Fotobeweis mitzuteilen. Bei der Erstmitteilung ist zudem die vollständige Anschrift des Installationsorts, die Kontaktdaten des Antragsstellers und die Kontoverbindung für die Erstattung mitzuteilen. Nach Ablesung der Hauptzähler durch den Trinkwasserversorger ist der geeichte Zwischenzähler selbstständig abzulesen und wiederum mittels Foto der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden Wassermenge anzuzeigen. Später eingegangene Anträge können erst im darauffolgenden Abrechnungsjahr berücksichtigt werden. Der entsprechende Verbrauch wird von der Gemeinde direkt erstattet. Eine Verrechnung mit der Rechnung des Trinkwasserversorgers ist nicht möglich.
Hebesatz 320 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Grundsteuer B
Hebesatz 400 v. H.
4 Quartalsraten zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des Jahres
Jahreszahler zum 01.07. des Jahres
Gewerbesteuer
Hebesatz 340 v. H.
4 Vorauszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Hundesteuer
Ersthund: 120,00 EUR/Jahr
Zweithund: 240,00 EUR/Jahr
Wasser-/Abwasser
bis 31.10.2019
Schmutzwassergebühr: 1,28 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,18 EUR
ab 1.11.2019 bis 31.10.2020
Schmutzwassergebühr: 1,19 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,22 EUR/m²
ab 1.11.2020 bis 31.10.2021
Schmutzwassergebühr: 1,24 EUR/m³
Niederschlagswasser: 0,36 EUR/m²
Der Gebühreneinzug der Abwassergebühren erfolgt durch die EWK
Link zur EWK GmbH
Erstattung Abwassergebühren
In der Satzung der Gemeinde Kirchzarten über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 23. Oktober 2012 ist in § 39a festgesetzt, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf Antrag (formlos) des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden können. Der Nachweis soll über einen geeichten Zwischenzähler erfolgen. Bei Installation des geeichten Zwischenzählers ist der Anfangsstand der Gemeindeverwaltung an per Fotobeweis mitzuteilen. Bei der Erstmitteilung ist zudem die vollständige Anschrift des Installationsorts, die Kontaktdaten des Antragsstellers und die Kontoverbindung für die Erstattung mitzuteilen. Nach Ablesung der Hauptzähler durch den Trinkwasserversorger ist der geeichte Zwischenzähler selbstständig abzulesen und wiederum mittels Foto der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids unter Angabe der abzusetzenden Wassermenge anzuzeigen. Später eingegangene Anträge können erst im darauffolgenden Abrechnungsjahr berücksichtigt werden. Der entsprechende Verbrauch wird von der Gemeinde direkt erstattet. Eine Verrechnung mit der Rechnung des Trinkwasserversorgers ist nicht möglich.
- Abwassersatzung mit Änderungen
(PDF-Datei - 8,53 MB)
Kurtaxe
Als anerkannter Kurort nimmt die Gemeinde Kirchzarten von Ihrem Recht eine Kurtaxe zu erheben Gebrauch und hat eine entsprechende Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe – Kurtaxesatzung (KTS) erlassen.
Die Kurtaxe dient der Deckung des Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zur Förderung des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Kurtaxepflichtig sind neben ortsfremden Personen auch Zweitwohnungsinhaber (z.B. Nebenwohnsitz bei Studenten) und Dauercamper.
Die Kurtaxe dient der Deckung des Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zur Förderung des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Kurtaxepflichtig sind neben ortsfremden Personen auch Zweitwohnungsinhaber (z.B. Nebenwohnsitz bei Studenten) und Dauercamper.
- Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe
(PDF-Datei - 256 KB) - Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe gültig ab dem 01.01.2021
(PDF-Datei - 2,17 MB) - Kurzanleitung für Vermieter zur Nutzung des AVS Meldeportals
(PDF-Datei - 1,56 MB)
1,40 EUR pro Person und Aufenthaltstag
Jahreskurtaxe
43,00 EUR/Jahr
Dauercamper mit einem Stellplatzvertrag von 6 Monaten und mehr bezahlen eine Jahrespauschale in Höhe von 105,00 € (einschl. MwSt.) pro Vertrag.
Ab 2021
2,10 Euro pro Person und Auftenthaltstag
46 Euro Jahreskurtaxe
Dauercamper mit einem Stellplatzvertrag von 6 Monaten und mehr bezahlen eine Jahrespauschale von 115 Euro (einschl. MwSt.) pro Vertrag.
Jahreskurtaxe
43,00 EUR/Jahr
Dauercamper mit einem Stellplatzvertrag von 6 Monaten und mehr bezahlen eine Jahrespauschale in Höhe von 105,00 € (einschl. MwSt.) pro Vertrag.
Ab 2021
2,10 Euro pro Person und Auftenthaltstag
46 Euro Jahreskurtaxe
Dauercamper mit einem Stellplatzvertrag von 6 Monaten und mehr bezahlen eine Jahrespauschale von 115 Euro (einschl. MwSt.) pro Vertrag.
Kindergartengebühren für die kommunalen Kindergärten
Anbei finden Sie die aktuellen Gebührentabellen für Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Kirchzarten
- Elternbeiträge kommunale Kindergärten Gemeinde Kirchzarten Betreuungsjahr 2019-2020
(PDF-Datei - 56 KB) - Elternbeiträge Betreuungseinrichtungen Grundschule Gemeinde Kirchzarten Betreuungsjahr 2019-2020
(PDF-Datei - 55 KB) - Benutzungsgebühren kommunale Kindergärten Gemeinde Kirchzarten Betreuungsjahr 2020-2021
(PDF-Datei - 219 KB) - Benutzungsgebühren kommunale Kindergärten Gemeinde Kirchzarten Betreuungsjahr 2020-2021
(PDF-Datei - 227 KB)