Suchergebnis
- Leistung
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen ➚
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. - Leistung
Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. - Leistung
Mutterschutzlohn ➚
Sie können wegen einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes während Ihrer Schwangerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten? - Leistung
Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit in besonderen Fällen, sowie der Art der Arbeit und dem Arbeitstempo ➚
Arbeitgeber dürfen schwangere oder stillende Frauen unter anderem nicht folgenden Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen aussetzen: Nachtarbeit Mehrarbeit Fließarbeit Akkordarbeit sonstige Arbeiten, in denen gegen … - Leistung
Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. - Lebenslage
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. - Lebenslage
Arbeitszeit und Arbeitsformen
Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beachten. - Lebenslage
Was wird gewählt
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. - Lebenslage
Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden. - Lebenslage
Wahlergebnisse
Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. - Lebenslage
Wichtige Telefonnummern für den Notfall
Nächstgelegene Polizeidienststelle: 110 Feuerwehr und Rettungsdienst für lebensbedrohliche Krankheitsfälle: 112 Hör- und Sprachgeschädigte können die Notrufnummer 112 per Fax oder die Notrufnummer 110 per Fax nutzen. - Lebenslage
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sie sind als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn einer Ihrer Beschäftigten erkrankt. - Lebenslage
Ladenöffnungszeiten
Von Montag bis Samstag gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten. - Lebenslage
Urlaubsansprüche
Dauer des Urlaubs Als Arbeitnehmer bzw.
