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- Lebenslage
Erbfolge
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen. - Lebenslage
Gewillkürte Erbfolge
Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. - Lebenslage
Vorweggenommene Erbfolge
Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. - Lebenslage
Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw. - Lebenslage
Pflichtteil
Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll. - Lebenslage
Erbengemeinschaft
Gibt es im Erbfall mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. - Leistung
Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. - Leistung
Erbschein beantragen ➚
Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. - Lebenslage
Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch. - Leistung
Nachlasssicherung betreiben ➚
Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. - Leistung
Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen ➚
Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt … - Leistung
Erbschein einziehen ➚
Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen. - Leistung
Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. - Lebenslage
Erbenansprüche
Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. - Lebenslage
Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt. - Lebenslage
Erben und Vererben
Wie ist die gesetzliche Erbfolge? - Lebenslage
Verfügungen von Todes wegen
Möchten Sie die Erbfolge individuell festlegen, können Sie dies mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages tun. - Lebenslage
Ausschlagung einer Erbschaft
Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt. - Lebenslage
Erwerb eines Grundstücks
Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks. - Lebenslage
Annahme einer Erbschaft
Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. - Lebenslage
Testament
Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen. - Lebenslage
Lebensgefährten
Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben. - Lebenslage
Erbfall
Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein. - Lebenslage
Eigenhändiges Testament
Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament. - Lebenslage
Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden. - Lebenslage
Inhalt eines Testaments
Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.