Landtagswahl am 8. März 2026
Die Gemeinde Kirchzarten informiert über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Beantragung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 8. März 2026.Das Wählerverzeichnis liegt vom 16. bis 20. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses (Verwaltungsscheune), Talvogteistraße 2a, zur Einsicht aus. Wahlberechtigte können ihre eingetragenen Daten überprüfen. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis spätestens 20. Februar 2026, 12:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis 15. Februar 2026 versandt. Wer keine Benachrichtigung erhält, aber wahlberechtigt ist, sollte rechtzeitig Einspruch einlegen, um sein Wahlrecht nicht zu verlieren.
Die Briefwahl bzw. ein Wahlschein kann schriftlich, elektronisch oder persönlich (nicht telefonisch) beim Bürgermeisteramt Kirchzarten beantragt werden – regulär bis 6. März 2026, 15:00 Uhr. In besonderen Fällen (z. B. plötzliche Erkrankung oder Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz) ist eine Antragstellung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
Mit dem Wahlschein kann entweder per Briefwahl oder am Wahltag in jedem Wahlraum des Wahlkreises 46 Freiburg I gewählt werden. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingegangen sein.
Ausführliche Regelungen – unter anderem zu Vollmachten, persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen sowie zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen – sind der vollständigen Bekanntmachung zu entnehmen.
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