Selbständigkeit in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dieses bei der Stadt oder Gemeinde Ihrer neuen Betriebsstätte anmelden.
Es gibt in Deutschland erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie daher, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung, eine behördliche Erlaubnis.
Angehörige freier Berufe müssen die Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden.
Rechtsformen für Unternehmen
Bevor Sie sich in Deutschland selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten.
Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in Deutschland sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH Co. KG
Vertiefende Informationen
- Unternehmen gründen
- Gewerbe
- Freiberufler
- Portal "Offensive Regio"
- Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen - Creer, ceder sans frontieres"
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 20.01.2017 freigegeben.
Leistungen
Lebenslagen
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
- Grenzgängerstatus
- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
- Leben in Baden-Württemberg - Arbeiten im Ausland