Schadstoffsammlung
Bedingungen bei der Abgabe von Schadstoffen beim SchadstoffmobilDie Sammlung dient der Schadstoffentfrachtung des Restmülls. Die gesammelten Sonderabfälle werden soweit als möglich verwendet oder ordnungsgemäß entsorgt.
Bei der Schadstoffsammlung der ALB werden nur die unten aufgeführten Sonderabfälle aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpackung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind diese durch den Anlieferer möglichst genau zu identifizieren.
Die Abfälle dürfen nur an der Sammelstelle zur angegebenen Zeit angeliefert werden.
Sie sind ausschließlich dem Personal des Schadstoffmobils zu übergeben.
Wer die Schadstoffe unkontrolliert abstellt, macht sich strafbar und muß mit einer Anzeige rechnen. Bitte denken Sie auch an die Gefahr, die durch unkontrolliert abgestellte Schadstoffe, z.B. für Kinder, entstehen können.
Hinweis:
-	Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Schadstoffsammlungen in Nachbargemeinden abgeben (Termine bitte bei der Abfallberatung erfragen).
-	Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil gehört oder nicht, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Abfallberatung des Landkreises,
	Telefon 0761/2187-9707
Weitere Informationen als Download:
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