Termine
„3G-Regelung“ für Rathauszugang entfällt, um Terminvereinbarung wird weiterhin gebetenMit der aktuellen Corona-Verordnung ist der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde ab sofort wieder uneingeschränkt zulässig. Die bisherige „3G-Regelung“ (geimpft, genesen, getestet) ist entfallen.
Die bisherige Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung beim Aufsuchen der Rathäuser gilt jedoch auch weiterhin.
Zur Terminvereinbarung nehmen Sie daher bitte auch weiterhin vorher Kontakt mit der Verwaltung auf (Gemeindeverwaltung T. 393-0, Bauamt T. 393-47, Bürgerbüro T. 393-22, -23, -24).